Als serviceorientierte Dienstleister bieten Service Center eine Vielzahl von Leistungen an, die das Leben leichter machen, während und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, teilweise sogar rund um die Uhr.
Ihren Mitarbeitern bieten sie anspruchsvolle Tätigkeiten mit direktem Kundenkontakt, umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie sichere Arbeitsplätze.
Um Verbraucher vor unlauteren Telefonanrufen zu schützen und gleichzeitig den schwarzen Schafen der Branche einen Riegel vorzuschieben, haben sich alle Mitglieder des Service Center Verbands Ruhr e.V. dem Ehrenkodex des Customer Service & Call Center Verband Deutschland e.V. verpflichtet.
Dieser Kodex dient dem Schutz der Mitbewerber, der Arbeitnehmer, der Verbraucher und der sonstigen Marktteilnehmer, sowie der beteiligten Unternehmen (Auftragnehmer und Auftraggeber) vor unlauteren Geschäftspraktiken im Bereich des Telefonmarketings.
Das Unternehmen gewährleistet, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine fachgerechte Einarbeitung erfahren und zu allen für die Auftragsbearbeitung relevanten Themenbereichen geschult werden. Dies beinhaltet:
Das Unternehmen garantiert, dass eine Mindestvergütung der in Essen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den aktuell geltenden Mindestlohn nicht unterschreitet; Sonderzahlungen bleiben dabei unberücksichtigt.
Ausnahmen bilden hierbei die studentischen Aushilfen und sog. Minijobber. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten muss mehr als 50 % aller Beschäftigten betragen.
Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung der rechtlichen Regeln, insbesondere zur Beachtung sämtlicher Vorgaben des Verbraucher- und Datenschutzes. Das Qualitätssiegel wird für die Zeit bis zum 31.12. des auf den Übergabetermin folgenden übernächsten Jahres vergeben (somit für maximal 3 Jahre). Danach kann es durch erneute Begutachtungen für jeweils weitere maximal drei Jahre vergeben werden.
Der Vereinsvorstand behält sich das Recht vor, im Falle von konkreten Beschwerden über das Geschäftsgebaren eines zertifizierten Unternehmens eine moderierende / schlichtende Funktion zu übernehmen. Sollte sich dabei herausstellen, dass das Unternehmen nicht mehr den Ansprüchen, die den Standards bzw. dem Qualitätssiegel zugrunde liegen, genügt, kann der Verein das Siegel aberkennen.